Nr.2/April 2004 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altenburg
INHALT
Bundespräsidentenwahl 2004 Bericht zum Rechnungs-
abschluss 2003
Jagdpachtauszahlung 2004
Wasseruntersuchungsbefunde
Bedarfserhebung Ferien-
betreuung
Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes
IMPRESSUM
Herausgeber und Eigentümer:
Gemeinde Altenburg
für den Inhalt verantwortlich: Markus Smeritschnig
3591 Altenburg
Zwettlerstraße 16
Tel.02982/2765 Fax Dw.16
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Parteienverkehrszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und
zusätzlich jeden Mittwoch von 16.00-19.00 Uhr
Sprechstunden:
Bgm. Johann Sodeck
Montag von 08.00-09.00 Uhr
Mittwoch von 18.00-19.00 Uhr
Vzbgm.Franz Schreiner
jeden 1. Mittwoch im Monat von
17.00 – 18.00 Uhr
GGR.DI.Günther Denninger
jeden 1. Mittwoch im Monat von
17.30-18.30 Uhr
GGR.Franz Kriest
jeden 1. Mittwoch im Monat von
17.00-18.00 Uhr
GGR. Franz Eisenhauer
jeden 1. Mittwoch im Monat von
17.00-18.00 Uhr
GGR. Editha Willinger
jeden letzten Mittwoch im Monat von 18.00 – 19.00 Uhr
Bundespräsidentenwahl
am 25. April 2004
Wahlrecht:
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.Teilnahme an der Wahl: Wenn sich der Wähler am Wahltag in seiner Heimatgemeinde aufhält, kann er seine Stimme vor seiner Wahlbehörde abgeben.
Ausstellung von Wahlkarten:
- wahlberechtigte Männer und Frauen, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht dort nicht ausüben können;
- wahlberechtigte Männer und Frauen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen unmöglich ist und die vor einer besonderen Wahlbehörde besucht werden;
Die Ausstellung solcher Wahlkarten ist mündlich oder schriftlich (per Telefax oder auch e-mail) bis spätestens Donnerstag, dem 22. April 2004 zu beantragen.
Stimmabgabe im Ausland: Im Gegensatz zur Stimmabgabe im Inland kann die Stimmabgabe im Ausland unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen. Der Wahlvorgang im Ausland bedarf der Bestätigung auf der Wahlkarte durch:
- den/die Leiter(in) einer österreichischen Botschaft, eines Generalkonsulats oder eines Konsulats oder dem/die von ihm/ihr bestimmten Beamten/Beamtin; - eine einem österreichischen Notar vergleichbare Person oder nach dem Recht des Aufenthaltsstaats zur amtlichen Beglaubigung berechtigte Einrichtung; - einen/eine volljährige(n) österreichischen Zeugin/Zeugen, der/die über einen gültigen Reisepass verfügt; Aus der Bestätigung hat die Identität des/der Wählers/Wählerin sowie der Ort, den Zeitpunkt hervorzugehen, in welchem er/sie das Wahlkuvert verschlossen in die Wahlkarte zurückgelegt hat. Die Bestätigung muss vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich ausgestellt sein. Sollte vom Wahlrecht vor einem/einer Zeugen/Zeugin Gebrauch gemacht werden, so hat der/die Wahlberechtigte selbst dafür zu sorgen, dass die Wahlkarte bis zum 5. Tag nach dem Wahltag (30. April 2004), 12.00 Uhr bei der Landeswahlbehörde in Österreich eingelangt.
Wahlzeiten und Wahllokale
Spr. I Altenburg 8.00-12.00 Uhr Gemeindeamt Altenburg
Spr.II Fuglau 9.00-11.00 Uhr Feuerwehrhaus Fuglau
Spr.III Mahrersdorf 9.00-11.00 Uhr Nr.28 (OV. Denninger )
Spr.IV Burgerwiesen 9.00-11.00 Uhr Nr.17 (Jugendzentrum)
Spr.V Steinegg 9.00-11.00 Uhr Nr.12 (Gasthof Dunkler)
Jagdpachtauszahlung 2004
Der Jagdpacht für die Genossenschaft Altenburg und Fuglau, ebenso der Jagdpacht für Mahrersdorf, wurde bei der Gemeindekasse Altenburg erlegt. Gemäß § 37, Abs.3 des NÖ Jagdgesetzes 1969, LGBl. 28/1970, liegt der Jagdpachtverteilungsplan ab 30.03.2004 durch zwei Wochen während der Amtsstunden im Gemeindeamt Altenburg zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile können schriftlich beim Gemeindeamt Altenburg in
dieser Zeit eingebracht werden. Die allgemeine Auszahlung der Anteile erfolgt am
Mittwoch, 14. April 2004
im Gemeindeamt Altenburg. Am allgemeinen Zahltag nicht behobene Anteile können bis einschließlich 15.05.2002 beim Gemeindeamt Altenburg behoben werden.
Anteile, die in der Zeit von 17.04.2002 bis 15.05.2002 nicht behoben werden, verfallen zugunsten der Gemeinde.
Ergebnis der letzten Wasseruntersuchung
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat für den Bereich der Wasserversorgung für die Katastralgemeinden Altenburg, Burgerwiesen, Mahrersdorf und Fuglau einmal jährlich eine Untersuchung der Wasserqualität zu erfolgen. Das zusammenfassende Gutachten der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt vom Dezember 2003 lautet:
Weder im physikalischen, noch im chemischen Routinebefund zeigen sich gegenüber der letzten Untersuchung wesentliche Änderungen der Wasserbeschaffenheit. Die bakteriologische Untersuchung ergab ganz niedrige Keimzahlen und keinen Nachweis von Fäkalkeimen.
Gegen die Verwendung des Wassers als Trinkwasser bestehen derzeit im Rahmen der vorliegenden Untersuchungsergebnisse keine Bedenken.
Chemischer Befund:
PH Wert: 8,1 Gesamthärte: 21,6 d.Grade Calcium: 100 mg/l Magnesium: 33 mg/l Nitrit: 0,00 mg/l Nitrat: 4 mg/l | Phosphat: unter 0,01 mg/l Chlorid: 27 mg/l Sulfat: 102 mg/l Eisen: 0,00 mg/l Mangan: 0,00 mg/l Carbonathärte in °dH: 15,0 |
Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes
03./04. April 2004 Dr.Renoldner Klaus Neupölla 02988/6236
10./11./12. April 2004 Dr.Heher Wilhelm Brunn a. d. Wild 02989/2249
17./18. April 2004 Dr.Renoldner Klaus Neupölla 02988/6236
24./25. Apil 2004 Dr.Mies Peter Altenburg 02982/2443
01./02. Mai 2004 Dr.Renoldner Klaus Neupölla 02988/6236
08./09. Mai 2004 Dr.Mies Peter Altenburg 02982/2443