Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,

  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile

  • Heiratsurkunde der Eltern

  • Meldenachweise beider Elternteile

  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 16,00 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig

Gemeinde Altenburg
Zwettler Straße 16, 3591 Altenburg, Tel.: +43 (0)2982 / 2765 Fax: +43 (0)2982 / 2765 - 16

IBAN  AT 90 2022 1000 0009 5091; BIC SPHNAT21XXX
E-mail: gemeinde@altenburg.gv.at; Homepage: www.altenburg.gv.at