Wohnbauförderung

Die Förderung besteht in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Betrag in der Höhe von € 3.000,00 und diese wird zum Zeitpunkt der Abgabe der 1. Fertigstellungsmeldung gem. § 30 NÖBO 2014 inkl. aller erforderlichen Atteste, ausbezahlt. Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderung sind bezahlte Aufschließungskosten für die diesbezügliche Liegenschaft gem. NÖ BO 2014.

Zuständigkeiten

Gemeinde Altenburg
Zwettler Straße 16, 3591 Altenburg, Tel.: +43 (0)2982 / 2765 Fax: +43 (0)2982 / 2765 - 16

IBAN  AT 90 2022 1000 0009 5091; BIC SPHNAT21XXX
E-mail: gemeinde@altenburg.gv.at; Homepage: www.altenburg.gv.at