Die Förderung besteht in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Betrag in der Höhe von € 3.000,00 und diese wird zum Zeitpunkt der Abgabe der 1. Fertigstellungsmeldung gem. § 30 NÖBO 2014 inkl. aller erforderlichen Atteste, ausbezahlt. Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderung sind bezahlte Aufschließungskosten für die diesbezügliche Liegenschaft gem. NÖ BO 2014.