Grundbuchsmappe

Das ist eine Landkarte, die die örtliche Lage der Grundstücke (unter Angabe der Grundstücksnummer) und ihre Grenzen wiedergibt. Sie ist ein Abdruck der Katastermappe und hat keine rechtliche Bedeutung im Grundbuch, sondern dient nur der Auffindung der Einlagezahl (EZ) über die in der Mappe gefundene Grundstücksnummer. Die Mappe kann am Bildschirm (Gericht, Vermessungsamt, Internet) dargestellt und ausgedruckt werden. Beim Vermessungsamt kann auch ein Antrag auf Durchführung verschiedener Amtshandlungen, wie Grenzvermessung oder Vereinigung von Grundstücken, aber auch Grundstücksübertragungen, sofern bestimmte gesetzliche Regelungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes zutreffen, gestellt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Gemeinde Altenburg
Zwettler Straße 16, 3591 Altenburg, Tel.: +43 (0)2982 / 2765 Fax: +43 (0)2982 / 2765 - 16

IBAN  AT 90 2022 1000 0009 5091; BIC SPHNAT21XXX
E-mail: gemeinde@altenburg.gv.at; Homepage: www.altenburg.gv.at