Aufenthaltstitel

Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Gemeinde Altenburg
Zwettler Straße 16, 3591 Altenburg, Tel.: +43 (0)2982 / 2765 Fax: +43 (0)2982 / 2765 - 16

IBAN  AT 90 2022 1000 0009 5091; BIC SPHNAT21XXX
E-mail: gemeinde@altenburg.gv.at; Homepage: www.altenburg.gv.at