Verständigung der Gewaltschutzzentren

Gewaltschutzzentren (GSZ) sind spezialisierte und gesetzlich anerkannte Einrichtungen für Betroffene von Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten jenen Personen Hilfe und Unterstützung, die von Gewalt im eigenen Zuhause, im persönlichen Umfeld oder von Stalking bedroht oder betroffen sind.

Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

Die Gewaltschutzzentren können natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Betroffenen von Gewalt aufgesucht werden. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Gemeinde Altenburg
Zwettler Straße 16, 3591 Altenburg, Tel.: +43 (0)2982 / 2765 Fax: +43 (0)2982 / 2765 - 16

E-mail: gemeinde@altenburg.gv.at; Homepage: www.altenburg.gv.at

Die Beantragung und Registrierung von ID-Austria ist von Mo-Fr von 8.00-12.00 Uhr (telefonische Anmeldung) möglich!