Stichtag

In Wahlausschreibungen wird neben dem Wahltag auch der Stichtag für die jeweilige Wahl angegeben. Nach dem Stichtag richten sich verschiedene Fristen für das Wahlverfahren. Er liegt üblicherweise mehrere Wochen vor dem Wahltag.

So bestimmt sich beispielsweise die Zahl der Wahlberechtigten in einer Gemeinde nach der Anzahl der Bürgerinnen/Bürger, die am Stichtag in der jeweiligen Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen sind.

Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Hinweis

Auch für die Durchführung von Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen wird ein Stichtag bestimmt.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Gemeinde Altenburg
Zwettler Straße 16, 3591 Altenburg, Tel.: +43 (0)2982 / 2765 Fax: +43 (0)2982 / 2765 - 16

IBAN  AT 90 2022 1000 0009 5091; BIC SPHNAT21XXX
E-mail: gemeinde@altenburg.gv.at; Homepage: www.altenburg.gv.at