Todesbestätigung

Sinnverwandter Begriff: Totenschein

Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der Verstorbenen/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht-natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

Hinweis

Ist die Verstorbene/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Leiterin/den Leiter eines Krankenhauses gemeldet.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Gemeinde Altenburg
Zwettler Straße 16, 3591 Altenburg, Tel.: +43 (0)2982 / 2765 Fax: +43 (0)2982 / 2765 - 16

IBAN  AT 90 2022 1000 0009 5091; BIC SPHNAT21XXX
E-mail: gemeinde@altenburg.gv.at; Homepage: www.altenburg.gv.at