Kindermehrbetrag

Alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher sowie in (Ehe)Partnerschaft lebenden Erwerbstätigen mit Kindern erhalten statt dem Familienbonus Plus eine steuerliche Entlastung in Form des Kindermehrbetrages von 550 Euro pro Kind pro Jahr, vorausgesetzt ihre errechnete Tarifsteuer beträgt weniger als 550 Euro.

Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Weiterführende Links

Kindermehrbetrag (→ BMF)

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2023

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