Meldungen nach dem Todesfall

Hinweis:

Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.

Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.

Darüber hinaus ist folgenden Stellen der Todesfall zu melden:

Letzte Aktualisierung: 16.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Inneres

Gemeinde Altenburg
Zwettler Straße 16, 3591 Altenburg, Tel.: +43 (0)2982 / 2765 Fax: +43 (0)2982 / 2765 - 16

E-mail: gemeinde@altenburg.gv.at; Homepage: www.altenburg.gv.at

Die Beantragung und Registrierung von ID-Austria ist von Mo-Fr von 8.00-12.00 Uhr (telefonische Anmeldung) möglich!