Fahrzeug-Genehmigungsdokument

Im Zuge der Kfz-Zulassung oder bei Änderungen von Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) wird der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung mit dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug verbunden. Beides zusammen wird als "Fahrzeug-Genehmigungsdokument" bezeichnet.

Genehmigungsnachweis ist dabei z.B. der Typenschein oder (bei einzeln genehmigten Fahrzeugen) die Einzelgenehmigung oder (bei Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung) der Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Gemeinde Altenburg
Zwettler Straße 16, 3591 Altenburg, Tel.: +43 (0)2982 / 2765 Fax: +43 (0)2982 / 2765 - 16

IBAN  AT 90 2022 1000 0009 5091; BIC SPHNAT21XXX
E-mail: gemeinde@altenburg.gv.at; Homepage: www.altenburg.gv.at