Hilfe für Betroffene bei Gewalt

Aktuelle Informationen über Hilfe für Betroffene, Verständigung der Polizei, einstweilige Verfügung, Pauschalentschädigung für Schmerzengeld, Mediation etc.

Im Thema "Unterstützungen für Verbrechensopfer" finden sich Informationen über Rechte und Pflichten von Opfern im Strafverfahren sowie über deren Rechte im Zivilverfahren.

Der vom Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Weissen Ring eingerichtete Opfernotruf 0800/112 112 gibt von Gewalt Betroffenen kostenlose und anonyme Hilfe durch Psychologinnen/Psychologen sowie professionell ausgebildete Helferinnen/Helfer. Darüber hinaus bietet er rechtliche Beratung und vermittelt an spezialisierte Hilfseinrichtungen.

Weiterführender Link

Letzte Aktualisierung: 16. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Gemeinde Altenburg
Zwettler Straße 16, 3591 Altenburg, Tel.: +43 (0)2982 / 2765 Fax: +43 (0)2982 / 2765 - 16

IBAN  AT 90 2022 1000 0009 5091; BIC SPHNAT21XXX
E-mail: gemeinde@altenburg.gv.at; Homepage: www.altenburg.gv.at